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Bisher sind 27 Top-News bereitgestellt


Halcyon RückrufaktionEingetragen am : 0000-00-00
Eingetragen am 2009 10 02

Halcyon Rückrufaktion

Halcyon ruft Produkte mit Überdruckfedern zurück

Im Rahmen der permanenten Qualitätskontrollen hat Halcyon bei einem Teil der unten aufgeführten Produkte eine mögliche Gefahrenquelle festgestellt:

Von diesem freiwilligen Rückruf sind

Eclipse, Evolve, Explorer und Pioneer MC-Systeme, sowie Bojen, Hebesäcke, Life Rafts und Surfshuttles, die mit einem Überdruckventil ausgestattet sind, betroffen.

Hierbei kann es durch extreme Korrosion oder Rostbefall zu einem Versagen des Ventils und Druckverlust kommen.

Betroffen sind Produkte mit einer Herstellung im Zeitraum von Januar 2006 bis September 2008 und beginnen mit den Seriennummern 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 6A, 6B, 6C, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 7A, 7B, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88 und 89. Dieser Rückruf betrifft außerdem die Signalbojen, Hebesäcke und "Rafts" von Halcyon. Weitere Informationen findet ihr auf auf der Infoseite von Halcyon (mit Video), für Rückfragen und Inspektionen könnt ihr euch außerdem an Bts Europa wenden.

Keinesfalls sollte mit Jackets oder Wings der Marke Halcyon ohne genaue Inspektion durch eine Fachwerkstätte weitergetaucht werden, es kann bei einem Federbruch zu folgenschweren Unfällen kommen.



Mares Nemo Air Tauchcomputer RückrufaktionEingetragen am : 0000-00-00
Eingetragen am 2009 07 23

Mares Nemo Air Tauchcomputer Rückrufaktion

MARES Italien informiert darüber, dass eine Rückrufaktion des Tauchcomputer NEMO AIR gestartet wurde. Am O-Ring in der Schnellkupplung zwischen Schlauch und Tauchcomputer kann auch bei normalem Gebrauch eine Undichtigkeit entstehen, so dass Luft an der Schnellkupplung entweichen kann.>p>Alle Nutzer des Tauchcomputers NEMO AIR werden gebeten das Tauchen mit dem Tauchcomputer NEMO AIR zu unterlassen bis das Problem von einem MARES Fachhändler behoben wurde. Der MARES Fachhändler bei dem Sie Ihren NEMO AIR gekauft haben sollte unverzüglich aufgesucht werden. Dort wird die Reparatur gerne kostenfrei für Sie durchführt, sobald die benötigten Austauschteile vorliegen.

Betroffen sind folgende Produkte:
414158 – NEMO Air / 44200771 – HD Schlauch mit QuickConnector NEMO Air
414159 – NEMO Air mit Kompass / 44200770 – QuickConnector NEMO Air

Folgendes technisches Problem kann der Tauchcomputer NEMO AIR aufweisen:
Der O-Ring, der sich in der Schnellkupplung zwischen Schlauch und Tauchcomputer befindet, kann auch bei normalem Gebrauch dermaßen beansprucht werden, dass Luft an der Schnellkupplung entweichen kann. Die Menge der abströmenden Luft ist so gering, dass ein Auftauchen durchaus noch möglich ist.

Da der NEMO AIR ein Produkt der PSA Kategorie III darstellt – höchste Stufe der Persönlichen Schutz Ausrüstung (im Sporttauchbereich) - ist der Hersteller dazu verpflichtet eine Rückrufaktion auszuschreiben. Sollten diesbezüglich Fragen auftauchen setzen Sie sich unverzüglich mit der Produktmanager von MARES Deutschland, Michael Hiller, per Hotline-Tel. +49 89 909995-85 in Verbindung.



Seac Sub Rückrufaktion PRO 2000 ADV JACKETSEingetragen am : 2009-03-11
Eingetragen am 2009 03 11

Seac Sub RÜCKRUFAKTION / SICHERHEITSHINWEIS
PRO 2000 ADV JACKETS

SeacSub veröffentlicht hiermit einen Sicherheitshinweis, der sich auf das "AirControl"-Inflatorsystem der Jackets "Pro 2000 ADV" bezieht, die nicht mehr produziert werden.

Durch laufende Tests und Qualitätskontrollen wurde herausgefunden, daß eine gewisse Produktionscharge mit Fehlern in der Galvanisierung der Metallteile im Inflatorsystem versehen sein könnte, die bei schlechter oder unzureichender Wartung Funktionsstörungen hervorrufen können.

Für maximale Sicherheit beim Tauchen und für den Kunden hat sich SeacSub entschlossen, alle im Markt befindlichen Jackets "Pro 2000 ADV" zu überprüfen und ggf. die betroffenen Teile kostenfrei gegen eine aktualisierte Version auszutauschen.

Die Jackets dürfen bis zur Überprüfung und ggf. Reparatur nicht mehr verwendet werden.

Die Besitzer dieser Jacketmodelle werden hiermit aufgefordert ihre Jackets zur Überprüfung und ggf. Reparatur, ungeachtet bei welchem österreichischen Händler die Jackets gekauft wurden an SeaStar-Tauchsport einzusenden, damit die kostenfreie Reparatur durchgeführt werden kann. SeaStar-Tauchsport ist von SeacSub offiziell zur österreichischen Ansprechstelle für diese Rückrufsache bestellt.


Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Telefon +43-1-7344282 DW21 oder 22, Mo. - Fr. von 09:00-12:00 und von 12:30 bis 19:00.
E-Mail: shop@seastar.at



Dräger Rückrufaktion Sauerstoffflaschen und SauerstoffventileEingetragen am : 2008-07-16
Eingetragen am 2008 07 16


Rückruf LAR Sauerstoff-Flaschen (Sach-Nrn. B03960, B03961, T 15463)
Rückruf LAR Sauerstoff-Ventil (Sach Nr. T13790)
Rückruf von Dolphin / Ray-Sauerstoff-Flaschen (Sach Nr. T51413)
Rückruf von Dolphin/ Ray Sauerstoff-Ventilen (Sach Nr. T51524)


Sehr geehrte Damen und Herren,
nach umfangreichen Detailanalysen wurde festgestellt, dass in einigen wenigen der
Druckgasbehälter für Sauerstoff nicht sauerstoffgerecht gereinigte Unterspindeln
eingebaut wurden. Dieser Umstand könnte dazu führen, dass es zu einem Entzünden der
Unterspindel und damit zu einem Abbrennen des Ventils kommen kann.
Die risikobehafteten Chargen konnten durch uns und unseren Lieferanten ermittelt
werden. Um die Betriebssicherheit Ihrer Sauerstoff-Tauchflaschen wieder herzustellen,
möchten wir Sie bitten, nachfolgende Hinweise zu beachten.
In den oben genannten Ventilen müssen die Spindeln (Ober- und Unterspindel) aus den
betroffenen Chargen ausgetauscht werden. Die betroffenen Ventile sind leicht erkennbar
durch ein am Ventilhals (siehe Fig. 1/Bild 1) eingravierte Fertigungskennzeichnung (z.B.
„07/01“).

Die vollständige Kennzeichung sieht wie folgt aus (Beispiel – Hervorhebung nicht in der Kennzeichnung ) :
K800-560 EN 144 CE-0589 07/01 200 E17con -40°C / +60°C

Die im obigen Beispiel hervorgehobenen und unterstrichenen 3 Positionen sind relevant für die
Identifikation der betroffenen Ventile. In der folgenden Aufstellung sind die Ventilkennzeichnungen der Chargen aufgeführt, bei denen die Ventilinnenteile ausgetauscht werden müssen. Zu Ihrer Information haben wir in der linken Spalte die Dräger Sachnummer für das Ventil aufgeführt.

DRÄGER
Bestell-Nr. VENTILTYP FERTIGUNGSDATUM Temperaturkennung
T13790 (Ventil) K800-515 06/03 oder 07/11 -40°C / +60°C

B03960
Flasche mit
Ventil T13790) K800-515 06/03 oder 07/11 -40°C / +60°C

B03961
Flasche mit
Ventil T13790) K800-515 06/03 oder 07/11 -40°C / +60°C

T15463
Flasche mit
Ventil T13790) K800-515 06/03 oder 07/11 -40°C / +60°C

T51524 (Ventil) K800-522 06/07 -40°C / +60°C

T51413
Flasche mit
Ventil T51524) K800-522 06/07 -40°C / +60°C

Bitte untersuchen Sie alle bei Ihnen im Einsatz befindlichen Druckgasbehälter für Sauerstoff, ob sich darunter Geräte befinden, deren Ventile eine der oben aufgeführten Kennzeichnungen aufweisen. Zum Austausch der betroffenen Ventilinnenteile nehmen Sie bitte Kontakt mit Frau Ingeborg Krißun im
DrägerService, Tel.-Nr. 0711 / 72199-36, ingeborg.krissun@draeger.com auf. Dieser wird die weitere
Abwicklung mit Ihnen abstimmen. Um die logistische Abwicklung zu erleichtern, bitten wir Sie um
Information über die betroffenen Sachnummern mit der jeweiligen Anzahl.

Die Geräte, deren Ventile keine der oben aufgeführten Kennzeichnungen aufweisen, sind nicht betroffen und können gefahrlos verwendet werden.


Dräger Safety AG & Co. KGaA
Revalstraße 1
D-23560 Lübeck
Tel +49 451 882-0
Fax +49 451 882-2080
www.draeger.com
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Rückrufaktion - DIN-Schrauben (124606) des Aqualung Atemreglers Titan DINEingetragen am : 2008-06-17
Eingetragen am 2008 06 17

Austausch der DIN-Schrauben (124606) des Aqua Lung Atemreglers Titan DIN


Wir wurden darüber informiert, dass bei einer ersten Stufe des Modells TITAN DIN die DIN-Schraube gebrochen ist. Bei dieser DIN-Schraube kam es zu einer Materialermüdung, da während der Wartungsarbeiten das Drehmoment per Hand höher angezogen wurde als die empfohlenen Hersteller-Vorgaben.

Dies betrifft nur TITAN DIN Atemregler deren Seriennummer kleiner als 6062501 ist und/oder deren DIN-Schraube mit 300 BAR MAX markiert ist:
Bitte bringen Sie diesen Atemregler zu Ihrem autorisierten Aqua Lung Fachhändler für ein kostenloses Upgrade des Produkts.Die DIN-Schraube aus Messing wird durch eine DIN-Schraube aus Edelstahl ersetzt.Die neue DIN-Schraube ist mit 300 BAR MAXI markiert.

Dieser Austausch fällt unter die Gewährleistung und wird kostenlos durchgeführt!

HINWEIS: Alle TITAN DIN Atemregler mit einer Seriennummer höher als 6062501 und/oder deren DIN-Schraube mit 300 BAR MAXI markiert ist, sind bereits mit einer DIN-Schraube aus Edelstahl ausgestattet. Diese Atemregler sind von diesem Rückruf nicht betroffen.

Aqua Lung GmbHJosef-Schüttler-Str. 12D - 78224 Singen



Seemann Sub Rückrufaktion Blac Jac XP JacketEingetragen am : 2007-11-09
Eingetragen am 2007 11 09

Seemann Sub Rückrufaktion Blac Jac XP Jacket


Seemann hat festgestellt, dass sich bei den Blac Jac XP Jacket bei starker Beanspruchung die verstellbare Bänderung des Schultergurtes an der Rückentrage lösen kann. Mit einem Bleistopper lässt sich dieses Problem rasch und effektiv beheben.

Dieser Fehler kann nur beim Blac Jac XP auftreten, da bei früheren Modellen die Schultergurte nicht verstellbar waren. Das Blac Jac XP wurde seit dem 13. März. 2007 ausgeliefert.

Bringen Sie bitte ihr Jacket zum Seemann Fachhändler, der wird Ihnen Abhilfe schaffen.

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Rückrufaktion SeaStar- Riesen Rollen-Rucksack Modell 2007
Eingetragen am 2007 06 30
Eingetragen am : 2007-06-30

Sehr geehrte Kunden, wir mussten leider bei unserer Eigenmarke:SeaStar- Riesen Rollen-Rucksack Modell 2007 eine qualitätsmäßige Unzulänglichkeit in der Produktion feststellen.

Vom Produzenten in China wurde für die Bodenplatte an der die Rollen montiert sind, teilweise ein eher wenig gut geeignetes Material verwendet. Bei unsachmäßigen Umgang kann die Bodenplatte brechen und der Rucksack lässt sich dann schlecht/nicht mehr rollen.

Alle Kunden die ab Mitte Mai 2007 so einen SeaStar- Riesen Rollen-Rucksack (schwarzes Modell mit roter Aufschrift) gekauft haben und wo der Boden gebrochen ist/bricht, bekommen ab ca. Oktober 2007 bis Ende Dezember 2007 den Rucksack gegen einen neuen ausgetauscht.

Sie können den Rucksack aber bis zum Tauschzeitpunkt weiter verwenden!

Nähere Informationen bzw. Abhilfe auch bei uns im Shop.

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APEKS Rückrufaktion INT- Regler aus 2007
Eingetragen am 2007 06 04
Eingetragen am : 2007-06-04

APEKS INT Regler Rückrufaktion,


betroffen sind alle INT Atemregler aus dem Hause APEKS mit den Seriennummern zwischen 7010001 und 7053528. Diese Seriennummern können fehlerhafte INT - Schrauben haben.

Aqua Lung hat einen Fehler an einer bestimmten Anzahl von INT-Halteschrauben während des Montageprozesses festgestellt der die Sicherheit der INT – Reglermontage beeinträchtigt. Die Gewindegänge der Schraube sind nicht gleichmäßig stark ausgebildet.Obwohl sofort alle noch im Werk lagernden Teile eliminiert wurden, gibt es keine verantwortungsvolle Alternative als einen zusätzlichen offiziellen Rückruf, um sicherzustellen, dass auch keine dieser fehlerhaften Schrauben im Umlauf gelangt bzw. bleibt.

Wenn Sie einen INT – Atemregler mit einer der genannten Seriennummern bei uns gekauft haben bzw. besitzen, oder einen INT Umbaukit aus dem Jahr 2007 montiert oder montiert bekommen haben, bringen Sie bitten den Regler unbedingt zu uns in den Shop bzw. zu einen autorisierten Aqua Lung Fachhändler.



Seemann Sub Rückrufaktion Minikonsole 2er und 3er
Eingetragen am 2007 05 30
Eingetragen am : 2007-05-30

Seemann Sub Rückrufaktion Minikonsole 2er und 3er

Seemann hat festgestellt, dass bei den ersten 500 St. der Minikonsole 2er und 3er ein Fehler in der Spritzgussform vorlag. Normalerweise müsste auf der Rückseite der Aufnahmeschale für den Tiefenmesser eine kleine Öffnung sein, damit der Druckausgleich und folglich die Tiefenanzeige 100 % richtig ist. - Auf der Rückseite der Finimeterschale ist diese Öffnung vorhanden (für die Überdruckkapsel als Berstschutz), leider nicht beim darüber liegenden Tiefenmesser.

Bitte überprüfen Sie - wenn Sie in letzter Zeit eine 2er oder 3er Minikonsole von Seemann gekauft haben, ob auf der Rückseite der Konsole in der Konsolenschale 2 Löcher ca. 3mm Durchmesser eingestanzt sind.


Sollte Ihre Konsole nur über ein Loch verfügen, so bitte wenden Sie sich unverzüglich an Ihre Verkaufsstelle. Bitte tauchen Sie keinesfalls weiter mit der Konsole, die Tiefenangabe und somit die Nullzeitberechnungen stimmen dabei nicht !

Nähere Informationen bzw. Abhilfe auch bei uns im Shop.

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Computer-Rückrufe von Oceanic und Seemann
Eingetragen am 02.02.2007
Eingetragen am : 2000-02-02

Computer-Rückrufe von Oceanic und Seemann

Die Rückrufe gelten für das Oceanic-Modell "Atom 2.0" mit einer Serienummer 2079 oder niedriger und für das Seemann-Modell "Aeris Epic" mit der Serienummer 712 oder niedriger.
Die Firmen Oceanic und Seemann ersuchen dringend, die Benutzung der beiden Modelle in Verbindung mit dem Gaswechsel einzustellen, bis ein Software-Upgrade vom Fachhändler durchgeführt worden ist.
Unter bestimmten Umständen kann der Bildschirm der der betroffenen Computer während eines Gaswechsels einfrieren und wechselt nicht mehr in den normalen Tauchmodus zurück.

Die Software der neuesten Modelle wurde bereits modifiziert und der Fehler behoben.

Seemann und Oceanic bitten deshalb alle Besitzer eines "Atom 2.0" bezeihungsweise eines "Epic", ihren Computer zu einem autorisierten Fachhändler zu einem kostenlosen Software-Upgrade zu bringen.


So können Sie bei beiden Modellen die Seriennummer ablesen: Halten Sie den M-Knopf (oben links) für zwei Sekunden gedrückt um in den NORM-Oberflächen-Modus zu gelangen, dann drücken Sie bitte den A- ( unten links) und den S-Knopf (oben rechts) gleichzeitig vier Mal für jeweils 2 Sekunden.
Falls nun "r1B" angezeigt wird, wurde Ihr Computer bereits aktualisiert.

Infos: http://www.oceanic.de und http://www.seemannsub.de

ACHTUNG: Bitte benutzen Sie Ihren Computer nicht mehr in Verbindung mit einem Gaswechsel bevor die Software aktualisiert wurde.





Oceanic Versa Pro 2A Computer Rückrufaktion
Eingetragen am 2006 06 21
Eingetragen am : 0000-00-00

Oceanic Versa Pro 2A Computer Rückrufaktion


In Zusammenarbeit mit der U.S. Consumer Product Safety Commission (CPSC) führt OCEANIC Worldwide einen freiwilligen Rückruf aller OCEANIC Versa Pro 2A Tauchcomputer durch. Im Messmodus dieser Computerversion kann es vorkommen, dass eine längere verstrichene Tauchzeit angezeigt wird, als tatsächlich getaucht wurde.

Ausgedehnte Tests und Testauswertungen zeigten, dass im Messmodus zusätzliche 6 Minuten pro 10 Minuten verstrichener Tauchzeit angezeigt werden. Unsere Programmierer modifizierten die Software, so dass diese Abweichung nicht mehr auftreten kann. Bitte beachten Sie, dass diese nur im Versa Pro 2A auftritt, nur im Messmodus, nicht bei der Benützung als normaler Dekompressionscomputer und sonst bei keinem anderen Oceanic Tauchcomputer.

Die davon betroffenen Oceanic Versa Pro 2A Tauchcomputer haben die Serien Nummern von 12000 bis 18176; sie wurden produziert zwischen 21. März 2003 bis 7. Februar 2005.

Oceanic bittet alle Besitzer eines Versa Pro 2A Tauchcomputers diesen zu einem Oceanic Händler zu bringen, damit ein kostenloser Upgrade vorgenommen werden kann.

Benützen Sie den Versa Pro 2A Tauchcomputer nicht mehr im Tauchmessmodus. Bringen Sie den Versa Pro 2A zu Ihrem nächsten Oceanic Händler für einen Upgrade auf die Version Versa Pro 2B. Gleichzeitig bietet Ihnen Oceanic eine komplette Computer Revision zum Sonderpreis an.

Nähere Informationen hierfür bei uns im Shop.

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SUUNTO D9 Computer Rückrufaktion
Eingetragen am 2006 06 21
Eingetragen am : 0000-00-00

SUUNTO D9 Computer Rückrufaktion


Qualität und Sicherheit stehen bei Suunto Oy an erster Stelle. Trotz umfassendes Testprogramm für die D9 und D6-Produkte hat Suunto Oy bei den D9 und D6-Instrumenten einen Softwarefehler ermittelt. Dieser Softwarefehler kann in seltenen Fällen dazu führen, dass die D9 und D6-Instrumente die Tauchzeit fehlerhaft aufzeichnen, was ein potenzielles Sicherheitsrisiko für den Taucher darstellt.


Folgende Produkte sind hiervon betroffen:


D9 Seriennummern 62102582 und vorhergehende Nummern

D6 Seriennummern 62103693 und vorhergehende Nummern


Der Softwarefehler kann auftreten, wenn die D9 und D6-Instrumente automatisch zur Anzeige der korrekten Zeit neu eingestellt werden oder der Nutzer die Sekunden mit Set-Modus aktualisiert. Suunto schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Softwarefehler während eines Tauchgangs auftritt, auf 0,6 % (nullkommasechs Prozent). Bei fehlerhafter Aufzeichnung der Tauchzeit wird jede vierte Sekunde nicht für die Tauchzeit und das Oberflächenintervall mitgerechnet, das heißt, die Tauchzeit geht gegenüber der tatsächlichen Zeit um 25% nach und die Stickstoffsättigung wird um 25 % reduziert aufgezeichnet.


Auch wenn der D9 und D6 in etwa 99,4 % der Tauchzeit korrekt funktioniert, möchte Suunto die wenn auch sehr geringe Möglichkeit einer fehlerhaften Aufzeichnung der Tauchzeit ausschließen. Daher bittet Suunto um Rückgabe aller D9 und D6-Instrumente, um durch ein Software-Update das Problem zu beseitigen. Bis jetzt gab es keine Berichte über Verletzungen, die auf diesen Fehler zurückzuführen sind.


Bitte bringen Sie unbedingt wenn Sie einen betroffenen Comuter haben diesen zu uns in den Shop, wir werden das weitere für Sie veranlassen.

Bitte tauchen Sie keinesfalls weiter mit einem betroffenem Gerät,
SeaStar



Waterproof Trockenztauchanzug DRACO Rückrufaktion
Eingetragen am 2006 06 02
Eingetragen am : 0000-00-00
Waterproof Trockenztauchanzug DRACO


Es hat sich ein Problem bei der Zugschlaufe des DRACO Trockentauchanzuges herauskristallisiert.
Die Metallöse der Zugschlaufe am Schlitten des Trockenreißverschlusses zerstört beim Schließen und Öffnen den Kunststoffreißverschluss. Es werden dabei Zähne des Kunststoffreißverschlusses beschädigt oder herausgezogen.

Zur Behebung des Problems hat Waterproof eine neue Zugschlaufe für den Trochenreißverschluss entwickelt.



Zum Austausch müssten Sie bitte den Anzug zu uns in den Shop bringen.





Scubapro X650 Regler Rückrufaktion
Eingetragen am 2006 05 30
Eingetragen am : 0000-00-00

Scubapro führt einen freiwilligen Rückruf der X650 2. Stufe durch.

Ein Herstellungsfehler könnte im Laufe der Zeit zu einer Verformung des Hauptgehäuses an manchen Reglern führen und die Abdeckung und Membran könnten sich dadurch lockern. In diesem Fall wird der Luftstrom unterbrochen und der Regler funktioniert nicht mehr.



Dieser Rückruf betrifft nur diejenigen X650 2. Stufen, die von November 2004 bis Ende Mai 2006 von autorisierten Scubapro-Händlern gekauft wurden. Sie können feststellen, ob Sie einen dieser Regler besitzen, indem Sie nachprüfen, ob der Regler eine sichtbare Erhebung an der rechten Seite des Reglers zwischen dem Buchstaben „C“ und der Mundstückbefestigung aufweist.

Bei SeaStar und bei Scubapro steht Sicherheit an erster Stelle, sodass wir Sie bitten, die X650 2.Stufe ab sofort nicht mehr zu benutzen.

Scubapro ersetzt Ihren X650 innerhalb von dreißig (30) Tagen oder früher durch einen neuen Regler, wenn Sie einen der von diesem Rückruf betroffenen Regler besitzen.

Bitte bringen Sie den Regler zu uns, wir werden den Austausch für Sie kostenlos durchführen.



Panikmache um Scubapro MK20
Eintrag vom 04.07.2005
Eingetragen am : 2005-07-04
Panikmache in einem Internetforum betreffend Scubapro MK 20 Ersten Stufen.


Freunde des Tauchsports,

Information ist wichtig aber unnötige und falsche Panikmache entbehrlich ! Ein österreichisches Internetforum hat in einem Newsflash eine absolut unnötige Panikmache ausgelöst in dem es die absolut falsche Meldung verbreitet hat, dass Scubapro MK20 fehlerhaft und gefährlich wären. Unbestritten ist, dass es zu einem Bruch einer Ersten Stufe vor längerer Zeit in den USA gekommen ist, ausgelöst von einer unsachgemäßen "Wartung". ( Auch ein Fall in Europa ist uns persönlich bekannt,-unsere persönliche Nachforschung ergab - Welle wurde nachweislich ohne Drehmomentschlüssel angeknallt!)

Diese - oder ähnliche Schäden können bei allen Reglern aller Marken auftreten wenn "Spezialisten" in Eigenregie daran herumwerken.

Es gibt einige Schrauben/Muttern in den Ersten Stufen - bei der MK20 Stufe genau 2 - die nicht mittels Hand sondern nur mittels Drehmomentschlüssel nach genauen Herstellerwerten angezogen werden dürfen. Grund ist, dass nicht mehr Druck als vorgesehen auf den besagten Bauteil kommt. Bei den Reglern MK20 ist es uA. die Anschlusswelle die mit exakt 30n.M. angezogen werden muss. Achtung bei anderen Fabrikaten ist es ein anderer Wert ! "Spezialisten" die davon keine Ahnung haben und das Teil händisch fest anknallen, bringen zu starken Druck auf das Gehäuse und es können wie man sieht im Extremfall Risse auftreten. Zuerst feinste Haarrisse und dann unter Druck und thermischen Einwirkungen beim Tauchgang kann es zu einem totalen Bruch kommen, und von diesen "Spezialisten" gibt es leider sehr viele, täglich werden wir mit Statements konfrontiert „was brauche ich eine Jahreswartung von einem Fachmann durchführen lassen, das kann ich selber auch", oder "was ist da schon dabei die 3 blöden O-Rringe zu tauschen - werde ich auch noch fertig bringen - denn Flugzeuge reparieren kann ich auch" etc. Und das leider nicht nur von privaten Tauchern ! Nett dass der "Spezialist" das Flugzeug reparieren kann ........oder ein Zeugwart seinen Traktor!

Und nicht jeder O-Ring der genau die gleiche Größe und Farbe hat wie der zu wechselnde ist auch der richtige O-Ring. Es sind exakt richtige O-Ringe mit der richtigen HÄRTE einzubauen und die hat der Fachhandel ! Im Internet werden sog. Reparatursätze die der Verkäufer selbst zusammenstellt zu "Schnäppchenpreisen" angeboten, wenn die O-Ringe nur wenigst zu weich sind und das sind diese Internetteile - dass haben wir mittels Testkauf selbst festgestellt - so kann es sehr leicht unter Druck und das ist beim Tauchgang der Fall zu einem O-Ringgebrechen kommen..........! Nicht gefährlich aber sehr sehr „unangenehm“ wenn der Regler dann beim Tauchen abbläst...... super, gespart beim Service und dann im Urlaub kannst den Automaten dir dann wohin.........!

Die Jahreswartung hat nicht nur den Sinn das der Regler fachmännisch gewartet wird, es werden oft - wenn nötig - auch sog. Updates eingebaut. Also sämtliche Neuerungen die sich auf Grund von Praxiserkenntnissen ergeben werden beim Jahresservice vom Fachmann meistens ohne zusätzliche Kosten ( so ist es zumindestbei uns bei Scubapro Automaten) eingebaut.

Alle MK25AF Automaten die seit Jahren mit einem neuen “Universal Yoke/Knob Retainer” ausgestattet sind, sind natürlich nicht von dieser "Anschlußwellensituation" betroffen. Der im MK25AF verwendete "Yoke/Knob Retainer" sorgt dafür, dass der Anschraubdruck der Anschlusswelle sich auf diesen Halter überträgt und nicht auf den Automatenblock wirkt. Mit dem richtigen Drehmoment montiert, eliminiert er den Druck der Anschlusswelle auf den Automatenblock im Bereich des untersuchten Bruchs. (Richtiger Drehmoment ist aber trotz allem für eine ordnungsgemäße Funktion wichtig) Bei der zur Garantieleistung notwendigen Jahreswartung wird dann - falls erforderlich - dieses Upgrade bei den MK20 Automaten - selbstverständlich kostenlos - durch uns als autorisierten SCUBAPRO UWATEC Fachhändler durchgeführt und dieser Retainer eingebaut.
Wenn Sie nicht zu uns kommen können, finden Sie unter:

www.scubapro.de
eine Liste der Fachhändler in Ihrer Nähe.

Taucher die auf ihr Equipment was halten, werden somit das Problem des Bruches nicht haben denn die bringen ihre Ausrüstung zu uns zur Wartung.

Gerne überprüfen wir natürlich für Sie kostenlos Ihren MK20 bzw. MK20 auf MK25 nachgerüstet - (die werden seit ca.5 Jahren nicht mehr produziert oder als Neuware verkauft und sind durch MK25 und MK25AF ersetzt -) ob da ein Upgrade durchzuführen ist .

Bei SeaStar dem SCUBAPRO UWATEC Store Österreich steht die Sicherheit der Taucherinnen und Taucher an erster Stelle!

Ihr SeaStar-Team



Neuerliche Abzocke in Kroatien !
Eintrag vom 20.06.2005
Eingetragen am : 2005-06-20
Achtung Urlauber !

Bei Fahrten nach Kroatien darf das "Pickerl" des Autos , also die Überprüfungsplankete nicht abgelaufen sein. Die in Österreich gültige 4 monatige Übergangsfrist wird in Kroatien nicht anerkannt.


Fahren Sie keinesfalls mit abgelaufenem Pickerl über die Grenze, es wird bereits nach der Einreise ein empfindlich hohe Strafe verhängt und wenn Sie nicht bezahlen (können) gibt es auch gleich Kerker !



SUUNTO D9 Computer Rückrufaktion
Eingetragen am 2005 01 26
Eingetragen am : 0000-00-00

Internationale SUUNTO - RÜCKRUFAKTION


Werte Kunden !
Leider sind die neuen Suunto D9 Computer fehlerhaft und werden zurückgerufen.


SUUNTO Rückruf der D9 Computer.

Alle bereits verkauften Geräte müssen zurück ins Werk gesendet werden. Sie weisen einen Softwarefehler auf und es besteht bei Verwendung Gefahr!

Sollte Sie unser direkt Rückruf-e-Mail vom 03.01.2005 nicht erreicht haben, so bitten wir Sie uns unverzüglich die Geräte zurückzubringen, wir werden das Update für Sie veranlassen. Zwischenzeitlich (Dauer ca. 6-8 Wochen) bekommen SeaStar Kunden natürlich kostenlos von uns ein Leihgerät zur Verfügung gestellt.

Bitte tauchen Sie keinesfalls mehr mit den Geräten !!!!!!


Geräte die ab heute dem 26.1. 2005 von uns verkauft werden/wurden sind selbstverständlich bereits Geräte der 2.ten Generation mit der neuen Software.

Alle anderen Suunto Computer Modelle sind nicht betroffen selbstverständlich OK !



Rückruf von Dacor und Mares Tauchcomputer
Eintrag vom 2005 01 01
Eingetragen am : 2005-01-01

Rückruf von Dacor Darwin Air, Dacor Darwin Konsole und Mares M1 Tauchcomputer


Wie auf der Webseite von Mares ersichtlich, gibt es seit Dezember 2004 eine Rückrufaktion für einige Modelle des Dacor Darwin Air, der Dacor Darwin Konsole und des Mares M1 Tauchcomputer.
Im Detail werden kürzlich erworbene Dacor Darwin Air, Darwin Konsolen oder Mares M1 Tauchcomputer zurück gerufen.
HTM Sport S.p.A., Erzeuger von Dacor und Mares Tauchcomputer, hat herausgefunden, dass während der Produktion eine kleine Anzahl der o.a. Geräte unzureichend kalibriert wurden, was seltsame Anzeigen wie "No Dec Time", Deco Time", "Air Time", "Desat Time" und "No Fly times" hervorrufen kann.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mares M1 RGBM Modelle davon nicht betroffen sind.


Im Detail betroffen sind:
DARWIN AIR: Serien Nummer zwischen 3265 und 3415
DARWIN CONSOLE: Serien Nummer zwischen 8503 und 8592
MARES M1: Serien Nummer zwischen 22783 und 22902 sowie zwischen 23019 und 23045


Sollten Sie im Besitz eines solchen Geräts sein, wird dringend ersucht, diese nicht zu benutzen, sondern zu einem authorisierten Mares- oder Dacor-Händler zur Reparatur zu bringen. Mares entschuldigt sich für jegliche Probleme, die auf Grund des Fehlers entstehen könnten.



Rückrufaktion OCEANIC JACKET` s !
Èintrag vom: 2004 07 08
Eingetragen am : 2004-07-08
OCEANIC USA gibt bekannt, dass bei einigen der neuen Oceanic Jackets ausgestattet mit Reliant Inflatoren Probleme auftreten. Betroffen davon sind nur OCEANIC Jackets mit dem neuen RELIANT Inflator, die die ab dem 15.4. verkauft wurden.Fehler: Beim Drücken des Einlassknopfes kann dieser hängen bleiben, so dass ständig Luft in das Jacket strömt, und dadurch ein unkontrollierter Aufstieg erfolgen kann.

Diese Jackets sind nicht mehrzu benützen und zwecks Reparatur unverzüglich zur Verkaufsstelle zurückzubringen.

ACHTUNG: Dieser Rückrufaktion betrifft ausschließlich Jackets, die mit dem RELIANT Inflator ausgestattet sind. Jackets mit dem herkömmlichen Alliance Inflator sind davon nicht betroffen.





Kroatische Tauchgebühr
Eintrag vom 29.04.2004
Eingetragen am : 2004-04-29
Liebe Freunde des Tauchsports !


Ein Unglück kommt selten alleine. Zuerst hatte der kroatische Minister für Tourismus und Sport bei seiner Sitzung Anfang April zu wenig Zeit um den Mitte März vom HRS und Pro-Diving-HR gemeinsam eingebrachten Antrag auf Senkung der bestehenden Tauchgebühren - wie von uns bekannt gegeben - zu unterschreiben und hat das auf die nächste Sitzung Ende April vertagt. Dann hat eine uns noch nicht näher bekannte Personengruppe mit einem Rechtsanwalt Mitte April voreilig eine Klage gegen diese Gebühr beim kroatischen „ Verfassungsgerichtshof“ eingebracht und damit ist jetzt der Antrag auf Senkung - vorerst bis zur Urteilsverkündung des Gerichtes - stillgelegt. Dieses Urteil muss lt. Verfassung innerhalb eines Jahres kommen.


Im Klartext heißt das jetzt für uns sich weiter Abzocken zu lassen und zu hoffen ob das Gericht die Gebühr als „verfassungswidrig“ aussetzt.

Hätte die Klägergruppe bis nach der Unterschrift des Ministers gewartet und dann die Klage eingebracht hätten wir zumindest diese Saison schon weniger bezahlt, so heißt es weiter sich abzocken lassen und zu hoffen das die Gebühr eventuell komplett wegfällt. Bestätigt das Gericht aber die Rechtsmäßigkeit der Gebühr, so kann erst danach neuerlich der Antrag zur Senkung wieder eingebracht werden.

Somit war unser Jubel auf Senkung leider etwas verfrüht, tut uns leid.

SeaStarTauchsport



Kroatische Tauchgebühr
Eintrag: 25.03.2004
Eingetragen am : 0000-00-00
Die seit 2003 gültige und von uns mit Ihrer Unterschrift heftig bekämpfte Tauchgebühr für

"Freies Tauchen in Kroatien"

von ca. € 330.-- Kuna 2.400.-- -wir brachten viele tausende Unterschriften als Protestnote beim kroatischem Ministerium ein - wird - vermutlich bereits mit Anfang/Mitte Mai 2004

auf Kuna 700.-- ca. € 90.-- gesenkt !

Im Gegenzug wird jedoch die ohnehin wie bisher für Jedermann/frau benötigte normale Tauchgenehmigung von 120.-- Kuna auf 150.-- Kuna erhöht. Selbstverständlich haben alle 2003 ausgestellten Tauchgenehmigungen bis zum Ablauf der Gültigkeit ohne Zuzahlung volle Gültigkeit. Erst mit der Neuausstellung einer frischen Genehmigung ist die höhere Gebühr zu bezahlen.

Im Ablauf der Tauchdurchführung,- also das Anmelden bei einer Basis etc. hat sich leider nichts geändert zum Vorjahr. Wer also nicht in die Freitauchgenehmigung investieren will, muss weiter den Weg über eine Anmeldung bei einer Tauchbasis tauchen gehen.
SeaStar-Tauchsport

Zusatz vom 10.05.2004: Die Änderung der Tauchgebühr ist dem Minister vorgelegt und hätte bereits bei der letzten Sitzung Anfang April von diesem unterschrieben werden sollen. Leider hat ein anderer Akt zuviel Zeit in Anspruch genommen und der Tauchgebührenakt ist liegengeblieben. Er wird jetzt leider erst bei der nächsten Sitzung bearbeitet bzw. unterschrieben. Daher leider die Verzögerung.



Rückruf von Sherwood- und Genesis-Jackets
Eingetragen: 25. 03. 2004
Eingetragen am : 2004-03-26
Rückruf von Sherwood- und Genesis-Jackets


Bei einigen Sherwood- und Genesis-Jackets kommt es zu Fehlern bei den Einlassventilen.
Die US Consumer Product Safety Commission empfiehlt den Rückruf von Sherwood- und Genesis Jackets folgender Typen:

Sherwood:
Silhouette, Magnum, Avid, Luna, Freedom - erworben nach dem 1. Juli 2003 mit einer Seriennummer zwischen 90010001 und 90350167

Genesis:
Cayman, Cobra, Athena, Phantom - erworben nach dem 1. Juli 2003 mit einer Seriennummer zwischen 90010001 und 90350167

Die Seriennummer ist auf einem Etikett mit der Aufschrift "Important Notice“ in oder hinter der Jacket-Tasche angebracht.

Da bei einigen wenigen Modellen unter bestimmten Umständen die Befüllung des Jackets durch ein fehlerhaftes Einlassventil am Inflator selbständig erfolgen kann, wurde nunmehr die entsprechende Rückrufempfehlung abgegeben.

Die in Frage kommenden Inflator haben eine graue oder schwarze Power-Inflator-Taste. Die im Fachhandel überarbeiteten Inflator haben dann eine blaue Befüllungstaste.
Von diesem Rückruf betroffene Jackets werden im Fachhandel kostenlos mit einem neuen Inflatorventil ausgestattet.



Rückrufaktion OCEANIC CDx 1.Stufe
2003-08-14
Eingetragen am : 2003-08-14
Rückrufaktion

Wichtige Sicherheitsmitteilung

OCEANIC CDx 1.Stufe


Diese Rückrufaktion betrifft alle CDx 1. Stufen, welche sich im Umlauf befinden. Diese CDx 1.Stufen müssen alle umgebaut werden, bevor sie das nächste Mal eingesetzt werden.

Durch permanente Nachforschung- und Entwicklungsarbeit hat OCEANIC herausgefunden, dass extreme Vibrationen, welche manchmal als „Hämmern“ beschrieben werden, in den CDx 1.Stufen auftreten können. Diese Vibrationen können in einigen seltenen Fällen zur Fehlfunktion der 1. Stufe führen.

Diese Rückrufaktion hat den Zweck, Sie darüber zu informieren, dass Modifikationen nötig sind, um das Auftreten dieser Effekte zu eliminieren. Auch wenn Sie diese Situation selbst noch nicht erlebt haben, möchten wir Sie bitten sich an den nächsten OCEANIC Händler zu wenden, um Ihre CDX 1. Stufe umbauen zu lassen bevor Sie wieder mit ihr tauchen.

Diese Rückrufaktion und der nötige Umbau betreffen nur die CDx 1.Stufen. Diese Aktion betrifft nicht die neue CDX 5 1.Stufe und keine weiteren OCEANIC Regler.

Wir möchten uns für eventuelle Unannehmlichkeiten entschuldigen und bedanken uns für Ihre Kooperation. Sollten Sie dennoch Fragen haben, kontaktieren Sie uns sales@oceanic.de.










UWATEC-SICHERHEITSRÜCKRUF 2003-07-14Eingetragen am : 2003-07-14
UWATEC
Sicherheitsrückruf !


UWATEC SMART PRO, UWATEC SMART COM


Aus Sicherheitsgründen ruft die Fa.Scubapro/UWATEC ihre Computer der Serie UWATEC SMART zurück, davon betroffen sind die Geräte Smart Pro und auch die Geräte Smart COM.

Auszug aus der Sicherheitsrückrufverständigung:

Ein Softwarefehler in diesen Computern kann dazu führen, dass die Warnsignale nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren und der Bildschirm eventuell hängen bleibt. Sollte dies geschehen, werden falsche Informationen angezeigt, z. B. Wassertiefe, Flaschendruck, Aufstiegsgeschwindigkeit usw.

Scubapro hat eine eigene gebührenfreie Info-Nummer:008 00 - 72 82 27 76 eingerichtet, bzw. unter www.uwatec.de ist die gesamte Aktion nachzulesen.

Lt. dieser Information wird den Konsumenten nach Melden bei Scubapro ein Etikett sowie einen Karton zugesendet, in dem sie ihren Smart-Tauchcomputer an eine spezielle Servicestelle zurückschicken können. Nach Erhalt des Geräts werden Scubapro/Uwatec dem Konsumenten innerhalb von spätestens neunzig Tagen einen Smart-Ersatztauchcomputer schicken

Vereinfachte Abwicklung für SeaStar-Kunden:

Werte Kunden, auch wir können Ihnen das Umtauschproblem leider nicht ersparen, aber wir lösen Ihre defakto ca. 90tägige "computerlose" Austauschzeit mit einem sofortigen Ersatzgerät. Wir bitten Sie die betroffenen Geräte an uns zu retournieren, wir übergeben Ihnen Zug um Zug einen Ersatzcomputer, den Sie bis zur Rückübergabe Ihres eigenen Gerätes/Austauschgerät KOSTENLOS behalten können.

Da wir in unserem Schulbetrieb selbst 70 dieser Geräte in Verwendung haben und noch KEINES dieser Geräte auch nur den geringsten Defekt auswies, sind wir überzeugt, dass es sich bei dieser Aktion wirklich nur um eine Sicherheitsaktion handelt bei der einige wenige Geräte betroffen waren. Die Fa. Scubapro/UWATEC beweist damit, dass sie ein sehr hohes Qualitätsmanagement aufweist und ohne "WENN und ABER...." alle Geräte einfach zurückruft.

Leihgeräte liegen ab Dienstag den 22.07.03 für Sie bei uns bereit. Sie sehen, es lohnt sich SeaStar-Kunde zu sein !


Immer um Sie bemüht,
Ihr
SeaStar-Team



Regler - Rückrufaktion der Fa. ZEAGLEEingetragen am : 2003-06-01
Wie der Homepage von Zeagle

www.zeagle.com

zu entnehmen ist sind die 1. Stufen von 931 Stück Automaten möglicherweise defekt. Konkret führt beim entdeckten Mangel ein nicht erwartungsgemäß funktionierender Hochdrucksitz zu einer möglichen Blockierung der Luftzufuhr. 1.Stufen dieser Art wurden zwischen dem 20. Januar und 19.Mai 2003 verkauft. Das Problem betrifft die Modelle "FlatHead Six" (Seriennummern F001391 bis F001476),"50D" (Seriennummer B003315 bis B003652),"DS-IV" (Seriennummern A001352 bis A001571) und "Envoy" (Seriennummer C001117 bis C001403). Laut Firmenhomepage soll man nicht mehr mit diesen Automaten tauchen gehen und sie sofort zum nächsten Zeagle-Händler bringen um sie dort reparieren zu lassen. Von dem Problem können auch Automaten betroffen sein, die seit dem 20.Januar 2003 gewartet wurden



Neue Tauchbestimmung für Kroatien !!!!!Eingetragen am : 2003-03-04
----Mit rot geschriebenen Texte sind NEU (ab 15.2.2003)----




MINISTERIUM FÜR SEEWESEN, VERKEHR UND KOMMUNIKATION
Aufgrund Artikel 1043 Absatz 38 des Seerechts ("Gesetzblatt", Nr. 17/94, 74/94 und 43/96) verkündet das Ministerium für Seewesen, Verkehr und Kommunikation folgende


GESCHÄFTSORDNUNG


ÜBER DIE AUSÜBUNG VON UNTERWASSERAKTIVITÄTEN


Artikel 1


Durch diese Geschäftsordnung werden die Bedingungen zur Ausübung von Unterwasseraktivitäten (im nachfolgenden Text "Tauchen") zu Unterhaltungs- und Sportzwecken in den inneren Meeresgewässern und im territorialen Meer der Republik Kroatien bestimmt.


Gemäß Absatz 1 dieses Artikels wird jeder Aufenthalt einer Person unterhalb der Meeresoberfläche als Tauchen betrachtet, der durch die technischen Möglichkeiten einer Taucherausrüstung zur Atmungsversorgung unterhalb der Oberfläche bedingt ist (Tauchen mit Taucherausrüstung).



Artikel 1a


Das Tauchen kann organisiert oder individuell sein.
Organisiertes Tauchen ist tauchen welches unter der ständiger Überwachung eine fachlich ausgebildeten Person (im weiteren Text Tauchführer) durch das Tauchzentrum bzw. Tauchvereinigung (im weitren Text : Tauchveranstalter) und welcher im Tauch-Tagesbuch( im weiteren Text Tagebuch) eingetragen ist.
Tauchführer muss mindestens die Tauchqualifikation mit drei Sternen (R***), bzw. gleichwertige Qualifikation nach Kategorisierung aller bei Ministerium für Kultur und Bildung registrierten Tauchschulen.
als individuelles Tauchen ist jedes Tauchen der nicht organisiert wird.


Artikel 1b

Tagebuch aus dem Absatz 2. Artikel 1a stellt der Veranstalter für jeden Tauchführer aus.
Tagebuch muss folgendes beinhaltet:
- angaben über dem Veranstalter: Name und Sitz der Veranstalter, Bezeichnung und Ort der Ausstellung der Konzession sowie Bezeichnung und Ort der Ausstellung aller Genehmigungen für die geschützte Zonen.
- Angaben über den Tauchführer: Name, Vorname des Tauchführers, Qualifikation, Nr. der Qualifikation , Angaben über den abgeschlossene ärtzliche Untersuchung;
- Angaben über das Tauchen: Datum und Uhrzeit , Ort des Tauchens, art des Tauchens, geplante Dauer des Tauchens, max. tiefe des Tauchens
- Angaben über die : Tauch Teilnehmer: Name Vorname, Nr.. der Tauchgenehmigung, Staatsangehörigkeit, Tauchqualifikation;
- Tauchplan und Skizze des Tauchgebietes
- Angaben über alle Tauchunfälle die während des Tauchens passiert sind
Angaben aus Absatz 2. müssen leserlich und übersichtlich eingetragen werden , die Seiten müssen nummeriert sein.
Das Tagesbuch bestätigt die Zuständige Hafenmeisterei oder die Niederlassung der Hafenmeisterei.

Artikel 1c.

Der Veranstalter muss mindesten folgendes am Tauchplatz haben:
- Grundausstattung für die Erste Hilfe sowie die Ausrüstung für zum leisten der Erste Hilfe mit Sauerstoff;
- Einrichtung zum kommunizieren (VHF Radio Station oder GSM Apparat)
- deutlich sichtbar angebrachte tel. Nummern von Dekokammer und der amtlichen Stelle für die Rettung der Schiffsbrühige, DAN im falle eines Unfalles und Dringlichkeit;
- Programm für den Transport des verunglückten
-Tauchtagesbuch

Artikel 2


Im Sinne dieser Geschäftsordnung gilt als Tauchen mit Taucherausrüstung:
Tauchen zu Sport- und Freizeitzwecken
Unterwasserfotografien und -aufnahmen für persönliche Zwecke
Unterwasserwettbewerbe
Taucherkurse
Die Verwendung von Foto- und Aufnahmegeräten unter Wasser, die von der Oberfläche aus gesteuert werden, gilt nicht als Tauchen im Sinne dieser Geschäftsordnung.

Artikel 2a


Organisiertes Tauchen wird durch Natürliche und juristische Personen die eine Konzession zur Ausübung von Unterwasseraktivitäten besitzen, durchgeführt.
individuelles Tauchen wird mit der "Genehmigung für das individuelles tauchen" (im weiteren Text : Genehmigung) durchgeführt.

Artikel 3


Unter Taucherausrüstungen versteht man autonome Taucherausrüstungen, gebundene Taucherausrüstungen und technische Hilfsmittel fürs Tauchen.
Unter einer autonomen Taucherausrüstung versteht man im Sinne dieser Geschäftsordnung ein Set von Behältern mit komprimiertem Sauerstoff oder Druckluft oder einem anderen Gasgemisch zum Atmen, ein Gerät zur Atmung unter Wasser, das der Taucher mit sich trägt, sowie ein Schwimmfähigkeitskompensator und Tauchermeßinstrumente.
Unter einer gebundenen Taucherausrüstung versteht man eine Taucherausrüstung, bei der die Atmungsversorgung von der Oberfläche aus erfolgt und der Taucher mit Rohren und einem Kabel mit der Oberfläche verbunden ist.
Unter technischen Hilfsmitteln fürs Tauchen versteht man alle anderen Einrichtungen, die zur Fortbewegung oder zum Aufenthalt einer menschlichen Besatzung unter Wasser dienen.

Artikel 4


Das Gebiet, in dem getaucht wird, muss sichtbar gekennzeichnet werden.
Die Kennzeichnung erfolgt durch Anbringen einer orange- oder rotfarbenen Boje in der Mitte des Tauchgebiets mit einem Durchmesser von mindestens 30 Zentimetern oder einer Taucherfahne (orangefarbenes Rechteck mit weißem, diagonal verlaufenden Streifen oder Seefahne mit dem Buchstaben "A" des Internationalen Signalkodex oder mit einer hoch aufgezogenen Taucherfahne auf dem Schiff, von dem aus getaucht wird).
Nachts ist die Boje mit einer gelben oder weißen Leuchte - Blitzröhre auszustatten, die in einer Entfernung von mindestens 300 Metern sichtbar erkennbar sein muss.
. Für die Taucherkennzeichung auf dem Tauchlatz wo das Organisiertes tauchen stattfindet verantwortlich ist der Tauchführer. Beim individuellem tauechen die Person die taucht.
Die Taucherkennzeichnung aus Artikel 2, Absatz 2, Punkt 3, erfolgt im Einklang mit den Bedingungen aus der Zustimmung, die vom Sicherheitsstandpunkt für die Schiffahrt aus in Übereinstimmung mit Artikel 7 dieser Geschäftsordnung vom Hafenamt erteilt wird. Die Verantwortung für eine korrekte Kennzeichnung trägt der Wettbewerbsveranstalter.

Artikel 5


Die Bürger der Republik Kroatien sowie auch ausländische Bürger dürfen nur tauchen, wenn sie im Besitz eines gültigen Taucherausweises sinaußer im falle eines praktischen Teiles einer Tauchasubildung bvor Sie eine vorläufige Taucher Ausweis erhalten haben..Die Taucherausweise aus Absatz 1 dieses Artikels werden vom Kroatischen Taucherverband ausgestellt.
Der Taucherausweis aus Absatz 1 dieses Artikels gilt ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum.
Ein Taucherausweis wird nur einer Person ausgestellt, die über eine entsprechende Taucherqualifikation verfügt, die vom Ministerium für Bildung und Sport anerkannt wird.
Der Taucherausweis enthält die Angaben und wird auf dem Formblatt gedruckt, das in Anlage I dargestellt ist und Bestandteil dieser Geschäftsordnung ist.
Außer den Taucherausweisen ist der Kroatische Taucherverband verpflichtet, jede Person, der ein Taucherausweis ausgestellt wird, über jene Gebiete in Kenntnis zu setzen, in denen Tauchen verboten ist, in denen nur organisiertes Tauchen gestattet ist, über wichtige Telefonnummern für den Fall eines Taucherunfalls, sowie über andere wichtige Informationen in Bezug auf die Tauchbedingungen, die in dieser Geschäftsordnung und anderen entsprechenden Gesetzen und Vorschriften vorgeschrieben werden.

Artikel 5a


Genehmigung aus dem Artikel 2a, Absatz 2 dieser Geschäftsordnung stellt der Hafenmeister bzw. die Niederlassung des Hafenmeisterei.
Die Genehmigung wird der Person Ausgestellt die eine gültige Tauchausweis gem, Artikel 5. der Geschäftsordnung hat für die Dauer eines Jahren ab den den Tag der Ausstellung.
Entgelt für die Ausstellung der Genehmigung beträgt 2.400,00 Kuna.

Artikel 6


Tauchen kann gemäß dem Programm gelehrt werden, das vom Ministerium für Bildung und Sport zugelassen ist.
Taucherkurse werden schriftlich beim Kroatischen Taucherverband Hafenmeisterei wo das praktische Teil der Ausbildung stattfindet angemeldet.
Anmeldung der Tauchasubildung muss die Daten über den Organisator des Tauchkurses, Tauchführer, Name und Vorname des Kursteilnehmer, Ort und Zeit der Durchführung beinhalten.
Während des praktischen Unterrichts der Kursteilnehmer im Meer ist der Tauchlehrer verpflichtet, über ein Verzeichnis der Kursteilnehmer zu verfügen, das mit dem Stempel der juristischen Person versehen sein muss, in dessen Rahmen der Unterricht stattfindet, über eine Kopie der Anmeldung des Kroatischen Taucherverbands, vom Kroatischen Taucherverband beglaubigt, sowie über eine Zustimmung des zuständigen Hafenamts hinsichtlich der Sicherheit der Schifffahrt.


Artikel 7


Sportwettbewerbe können nur mit einer vorherigen Zustimmung des Hafenamts veranstaltet werden.
Ein Antrag auf Erteilung der Zustimmung aus Absatz 1 dieses Artikels ist mindestens acht Tage vor Beginn des Wettbewerbs beim Hafenamt zu stellen.
In der Zustimmung aus Absatz 1 dieses Artikels bestimmt das Hafenamt die Maßnahmen, die anlässlich der Veranstaltung des Sportwettkampfs zu ergreifen sind.


Artikel 8

Die Vergütung für die Erteilung eines Taucherausweises in der Republik Kroatien beträgt 100,00 HRK.
Der Kroatische Taucherverband ist verpflichtet, dem Ministerium für Seewesen, Verkehr und Kommunikation im Januar jedes Jahres einen schriftlichen Bericht über die Anzahl der im Vorjahr ausgestellten Taucherausweise vorzulegen.
Zum Bericht aus Absatz 2 dieses Artikels legt der Kroatische Taucherverband dem Ministerium für Seewesen, Verkehr und Kommunikation auch einen Vorschlag über den Verwendungszweck der anlässlich der Erteilung der Taucherausweise aus Artikel 5 dieser Geschäftsordnung erzielten Mittel vor.
Der Betrag jener Mittel, die einem bestimmten Verwendungszweck zugeführt werden, beträgt netto 60% vom Betrag, der auf dem Taucherausweis ausgewiesen wird.
Die Mittel werden, nach Einholung der schriftlichen Zustimmung des Ministeriums, ausschließlich zur Verbesserung der Schieffahrts- und Tauchersicherheit, zur Förderung des Versorgungsdienstes verunglückter Taucher, zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Untersee sowie zur Förderung des Tauchersports in Kroatien verwendet.


Artikel 9


Die größte zugelassene Tiefe für Sport- und Freizeittaucher beträgt 40 Meter.

Artikel 10

Tauchen ist nicht erlaubt:
a) in Teilen der inneren Meeresgewässer, die Häfen, Hafenzufahrten, Ankergründe umfassen sowie in Bereichen, in denen dichter Seeverkehr herrscht,
b) in Teilen der inneren Meeresgewässer und der territorialen Meeres der Republik Kroatien, in denen das durch Sondervorschriften beziehungsweise einen Verwaltungsakt der zuständigen staatlichen Behörde geregelt ist,
c) in strengen und besonderen Reservaten im Meer, in Naturschutzgebieten sowie in anderen unter Naturschutz stehenden Meeres- und Unterseegebieten (beispielsweise in den Buchten Malostonski zaljev und Limski zaljev, im Naturschutzgebiet Telašæica u.a.),d) in den Nationalparks Brijuni, Kornati, Krka und Mljet,
e) in der Nähe vor Anker liegender Kriegsschiffe und unter Bewachung stehender Militärobjekte am Küstenrand in einer Entfernung von weniger als 100 Metern.f) Lokalitäten welche durch die Gesetze über den Schutz der Kultur denkmele verboten sindf)
Ausnahmsweise kann eine Tauchergenehmigung aus Absatz 1 dieses Artikels ausgestellt werden von:
für Punkt a): dem territorial zuständigen Hafenamt,
für Punkt b): der Behörde der Staatsverwaltung, die eine besondere Vorschrift oder einen anderen Akt verabschiedet hat,
für die Punkte c) und d): der Staatsorgan der für die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Umweltschutz zuständig ist.
für Punkt e): Verteidigungsministerium der Republik Kroatien.für Punkt f): der Staatsorgan der für die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Umweltschutz zuständig ist.

Über die in Absatz 2 dieses Artikels ausgestellten Genehmigungen werden die Behörden das Innenministerium und das Ministerium für Seewesen, Verkehr und Kommunikation in Kenntnis setzen.

Artikel 11 ersatzlos gestrichen


Artikel 12


Aufsicht über die Durchführung der Bestimmungen dieser Geschäftsordnung wird durch Hafenmeisterei bzw. deren Außendienststelle durchgeführt.
In NP und Naturparks welche durch die Naturschutzgesetze geschützt sind können auch die befügte Beamte diese Kontrolle durchführen.
In Lokalitäten welche durch die Gesetze über die Schutz der Denkmähler geschützt sind können auch die befügte Beamte
Befügte Beamte aus Absatz 2. und 3. diesen Artikels sind verpflichtet über Unregelmäßigkeiten die Zuständige Hafenmeisterei bzw. deren Niederlassung zu informieren.


STRAFBESTIMMUNGEN


Artikel 13
Eine Geldstrafe in einem Betrag von 3.000,00 bis 15.000,00 Kuna wird gegen eine juristischen Person für einen Verstoß verhängt, wenn:
1) sie die Taucherstelle nicht kennzeichnet oder sie nicht vorschriftsmäßig kennzeichnet (Artikel 4),
2) falls der Tauchkurs nicht dem Zuständigen Hafenmeister nicht gemeldet ist (Artikel 6,Absatz 2)
3) falls die Anmeldung nicht alle vorgeschriebenen Daten beinhaltet (Artikel 6. Absatz 3)
4) sie ohne die vorherige Einholung einer Zustimmung vom Hafenamt einen Sportwettkampf veranstaltet (Artikel 7),
5)führt organisiertes tauchen in den verbotenen Zonen ohne der Genehmigung(Artikel 10).
6)falls organisiertes tauchen gegen den Artikel 1a durchführt
7) falls kein Tagesbuch geführt wird wie im Artikel 1b vorgeschrieben
8) falls er nicht im Einklang mit dem Artikel 1c verfährt

Für einen Verstoß aus Absatz 1 dieses Artikels wird auch die verantwortliche Person der juristischen Person mit einem Betrag von 2.000,00 bis 5.000,00 Kuna bestraft.


Artikel 14


Eine Geldstrafe in einem Betrag von 1.000,00 bis 4.000,00 Kuna wird gegen eine natürliche Person verhängt, wenn:
sie ohne gültigen Taucherausweis taucht (Artikel 5),
sie die zugelassene Höchsttiefe für Sport- und Freizeittaucher überschreitet (Artikel 9).



Artikel 15


Eine Geldstrafe in einer Höhe von 2.000,00 bis 5.000,00 Kuna wird gegen eine natürliche Person für einen Verstoß verhängt, wenn sie ohne Genehmigung an verbotenen Stellen taucht (Artikel 10 ).
Einer Geldstraffe aus Absatz 1. diesen Artikels wird für den Verstoß die natürliche Peson bestraft die nicht gemäß dem Artikel 2a. Absatz 2 dieser Geschäftsordnung individuell taucht .

Artikel 16
Für Verstöße aus den Artikeln 14 und 15 dieser Geschäftsordnung wird eine natürliche Person am Tatort mit einer Geldstrafe von 500,00 Kuna bestraft.
ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 17
Ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Geschäftsordnung hört die Geschäftsordnung über die Ausübung von Unterwasseraktivitäten vom 29. September 1995 zu gelten auf ("Gesetzblatt" Nummer 91/95).
Die von den Hafenämtern im Einklang mit der Geschäftsordnung über die Ausübung von Unterwasseraktivitäten vom 29. September 1995 ("Gesetzblatt" Nummer 91/95) beglaubigten Taucheranmeldungen gelten bis zum Ablauf der in der Anmeldung angeführten Gültigkeitsfrist.
Die Mitgliederausweise des Kroatischen Taucherverbands, die bis zum Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung im Einklang mit der Geschäftsordnung über die Ausübung von Unterwasseraktivitäten vom 29. September 1995 ("Gesetzblatt" Nummer 91/95) ausgestellt wurden, gelten als Taucheranmeldungen bis zum 31. Dezember 1999.
Am Tage des Inkrafttretens dieser Geschäftsordnung hören die Ausweise des Kroatischen Taucherverbands als Taucheranmeldungen zu gelten auf.
Diese Geschäftsordnung tritt am achten Tag nach ihrer Bekanntmachung im "Gesetzblatt" in Kraft.
Klasse: 011-01/99-01/30
Eingabenummer: 530-01-99-4
Zagreb, den 3. Mai 1999

MINISTER
Mag. Željko Lužavec, gez.
Änderungen:
Klassa: 011-01/02-01/40
Urbroj: 530-01-03-4
Zagreb, den 7.02.2003
Ministar : Roland Zuvanic v.r.



ANLAGE I
Die Taucherausweise werden zweisprachig auf blauem Papier der Maße 87 x 57 mm gedruckt und enthalten folgende Angaben:
Wappen der Republik Kroatien in Farbe;
Zeichen des Kroatischen Taucherverbands;
Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdatum des Ausweises;
Angabe des Preises für den Ausweis;
jeder Taucherausweis muß über eine Seriennummer verfügen;
Personaldaten der Person, für die er ausgestellt wurde (Vor- und Zuname, Adresse, Bürgerkenn-Nummer oder Reisepaß Nummer);
Nummer der Urkunde, die die Taucherqualifikation bestätigt sowie Bezeichnung des Ausstellers;
Stempel und Unterschrift des Ausstellers.

Der Ausweis wird in einem Plastifiziergerät plastifiziert, das vom Kroatischen Taucherverband sichergestellt wird.



HRS
TAUCHERAUSWEIS
Ausstellungsdatum: _______________________
Gültig bis: ______________________________
Der Kroatische Taucherverband ist gemäß Artikel 6 der Geschäftsordnung über die Ausübung von Unterwasseraktivitäten, Gesetzblatt Nr. .../99, zur Ausstellung dieses Ausweises befugt.

Preis: 100,00 HRK Seriennummer: 123456


____________________________________________________________
Familienname Vorname
____________________________________________________________
Adresse (Wohnort, Straße, Hausnummer)
____________________________________________________________
Bürgerkenn-Nummer / Reisepaß Nr.
____________________________________________________________
Nummer des Taucherzeugnisses Ausgestellt von:
Kroatischer Taucherverband Ausgestellt von:
STEMPEL Unterschrift der
befugten Person
STEMPEL
Nur unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses gültig
HRS: ++385 1 48 48 765, www.diving-hrs.hr



Internationale SUUNTO - RÜCKHOLAKTIONEingetragen am : 2002-07-23
Werte Kunden !

Leider sind ALLE SUUNTO VYTEC Computer die bis zum 20.07.2002 verkauft worden sind von dieser Rückholaktion betroffen.

Grund : angeblich große technische Probleme !!!

Wir bitten Sie die bei uns gekauften Geräte (mit der Rechnung) zu uns in den Shop zum AUSTAUSCH auf auf ein Gerät der 2ten Serie, die nicht von diesen technischen Problemen betroffen sind, zu bringen.

Der Austausch 1-zu-1 ist ab Montag den 29.07.2002 möglich, die Neuen sind dann bereits im Haus.

Danke für Ihr Verständniss.



Bei dieser Gelegenheit wollen wir unsere Kunden ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei ALLEN SUUNTO COMPUTERN ein "eigenständiger" Batterietausch durch die unserer Meinung nach nicht gerade kluge Batteriefachlösung sehr leicht zu einem "ABSAUFEN" des Batteriefaches führen kann und das dann nicht unter "Garantieleistung" fällt !

Bitte lassen Sie unbedingt das Batteriefach verschlossen, ein Wechsel ist unbedingt NUR vom Fachhandel durchzuführen.

SeaStar